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Bilanz der Regierungsarbeit, steuerpolitische Entwicklungen und Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

Erinnern Sie sich ich an mein Editorial 12-2017?

Wenn man die politischen Verhältnisse und Verhaltensweisen unserer Politiker nach der Bundestagswahl betrachtet, fällt es schwer, irgendetwas Positives daraus zu berichten. Gerade deshalb habe ich mich entschlossen, Sie zu Beginn der Adventszeit mit diesem Editorial nur mit Erfreulichem, wenn auch nur aus dem Steuerrecht, zu informieren.

Das Editorial 12-2025 unterscheidet sich von dem des Jahres 2017 nur darin, dass es nichts Erfreuliches zu berichten gibt. Das Jahr 2025 war ein Jahr großer Erwartungen – und ebenso großer Ernüchterung. Mit der Vereidigung des Kabinetts Merz am 6. Mai 2025 trat die 25. Bundesregierung ihr Amt an. Von dieser wurde ein klarer ordnungspolitischer Kurswechsel, spürbare Steuerentlastungen, der Abbau überbordender Bürokratie und eine solide, berechenbare Haushaltsführung erwartet – wie im Wahlkampf versprochen.

Acht Monate später fällt die politische wie wirtschaftliche Bilanz ernüchternd aus.

Sehr schnell zeigte sich, dass statt der angekündigten Konsolidierung finanzpolitische Positionen relativiert und Entlastungsversprechen verschoben wurden. Infolge dessen sah man sich mit strukturellen Haushaltsproblemen konfrontiert, die den Handlungsspielraum erheblich einschränkten. Aus dem Anspruch, die Schuldenpolitik wieder auf eine feste Grundlage zu stellen, wurde eine eher flexible Auslegung – aus Sicht vieler Wähler ein klarer Wortbruch. Auch die steuerpolitische Arbeit offenbart dieses Spannungsfeld. Ungeachtet der konjunkturellen Lage und der Verunsicherung in der Wirtschaft wurde ein „Investitionsbooster“ beschlossen, der ab dem 1.7.2025 bis 31.12.2027 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder einführt.

Beraterhinweis:

Am Investitionsbooster zeigt sich, wie die Regierung gedenkt, die Wirtschaft anzukurbeln. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ist der Vorteil des Investitionsboosters gegenüber der linearen AfA gleich null, da der AfA-satz nicht über 30 % hinausgehen darf. Bei Nutzungsdauern > 10 Jahre sinkt der zulässige degressive Satz somit unter 30 % (11 Jahre = 27,27 %). Die degressive AfA greift also vor allem bei Wirtschaftsgütern mit kurzer bis mittlerer Nutzungsdauer. Der Fokus liegt offensichtlich auf schnellen Effekten, die man dann als Erfolg vermelden kann. Bemerkenswert ist auch die Regelung, dass der Investitionsbooster nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung gilt.  Immaterielle Wirtschaftsgüter (wie Software) sind grundsätzlich nicht umfasst, es sei denn, sie gelten als materielles Wirtschaftsgut (z. B. Trivialsoftware). Nachhaltige und visionäre Wirtschaftspolitik sieht anders aus.

Die Unternehmensbesteuerung blieb ebenfalls hinter den Erwartungen zurück. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität, wie etwa eine Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung, wurden nicht umgesetzt. Stattdessen sind zusätzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen, während überfällige Vereinfachungen im Umsatzsteuerrecht erneut verschoben wurden. Auch im Energie- und Klimasteuerrecht zeigt sich ein gleiches Bild. Förderprogramme wurden wiederholt überarbeitet, Fristen geändert, Bedingungen verschärft oder wieder relativiert. Die politisch versprochene Planbarkeit – sowohl für private Eigentümer als auch für Unternehmen – blieb bislang aus. Die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Vorjahr sind somit weiterhin spürbar. Die Stimmungslage, von Enttäuschung und Unsicherheit geprägt. Die anfängliche Aufbruchsstimmung nach dem Regierungswechsel ist verflogen; gebrochene Wahlversprechen und fehlende Leitlinien verstärken die negative Stimmungslage. Umfragen zeigen, dass das Vertrauen in die neue Bundesregierung zwar nicht vollständig verloren, aber spürbar gedämpft ist. Als Lösung präsentiert die Bundesregierung ihren Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, das – nach eigener Darstellung – die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft einleiten soll. Ich habe Ihnen den Gesetzentwurf nachstehend dargestellt. Sie können selbst entscheiden, ob damit die Ankündigung der Bundesregierung – die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft einzuleiten – erreicht wird.

  • Die Entfernungspauschale wird ab dem 1. Januar 2026 von bislang 0,30 € je Entfernungskilometer auf 0,38 € angehoben.
  • Die Mobilitätsprämie soll unbefristet fortgeführt werden.

Beraterhinweis:

Beraterhinweis: Die Mobilitätsprämie ist eine steuerliche Förderung für Personen mit niedrigem Einkommen. Da diese Personen keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen, erhalten sie eine direkte Auszahlung vom Finanzamt. Beispiel: Eine AN verdient 12.000 € jährlich und pendelt 25 km zur Arbeit an 220 Tagen im Jahr. Berechnung: (25 km – 20 km = 5 km) × 220 Tage × 0,38 € = 418,00 € Davon erhält der AN 14 %, = 58,52 €. Dieser Betrag wird direkt erstattet.

  • Der Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird ab dem 1. Januar 2026 wieder dauerhaft auf 7 % gesenkt. Die Gastronomiebranche soll damit eine stabile Planungsgrundlage erhalten.
  • Ab dem Jahr 2026 soll die Übungsleiterpauschale von 3.000,00 € auf 3.300,00 € steigen, die Ehrenamtspauschale von 840,00 € auf 960,00 €.
  • Alle genannten Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt parlamentarischer Zustimmung. Erst Bundestag und Bundesrat entscheiden über die tatsächliche Umsetzung.

Zum Ende des Jahres 2025 bleibt festzuhalten, dass die 25. Bundesregierung die hohen Erwartungen bislang nur unzureichend erfüllt. Ob das Jahr 2026 das von vielen erhoffte Jahr der strukturellen Reformen wird, entscheidet sich wohl in Kürze. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine besinnliche Adventszeit und stehen Ihnen auch im kommenden Jahr mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten und das Beste daraus machen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


Zwischen Regierungsoptimismus und Realitätsverlust

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

bei der Suche auf der  der Website des Bundesfinanzministeriums nach interessanten Themen für das monatliche Editorial,  bin ich auf der Startseite über ein Zitat des Bundesfinanzministers zum Thema „Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung“ getroffen. Was dies bei mir ausgelöst hat, können Sie in dieser Ausgabe des monatlichen Editorials nachlesen.

Editorial November 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


Steueränderungsgesetz 2025 – kleine Schritte in schwierigen Zeiten

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Regierungsentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Wenn Sie es interessiert, wie schwer es den verantwortlichen Politikern fällt, zwingend notwendige Reformen ein- und umzusetzen, dann lesen Sie das Editorial Oktober 2025.

Editorial Oktober 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


Kassenführung 2025: Neue Regeln, neue Risiken – was das BMF jetzt konkretisiert hat

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

wer regelmäßig mit elektronischen Kassen oder der GoBD zu tun hat, der weiß:
Änderungen im Anwendungserlass zur AO (AEAO) sind keine bloße Formsache.

Wenn Sie es interessiert, was mir der erneuten Änderung des Anwendungserlasses
zur Abgabenordnung (AEAO) durch das Bundesfinanzministerium (BMF) zu beachten ist, dann lesen Sie das Editorial September 2025.

Editorial September 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


„GoBD“ Änderung aufgrund verschiedener ges. Änderungen

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

„GoBD“ oftmals das „Zauberwort“ in steuerlichen Außenprüfungen bei der Frage: Zuschätzung – ja oder nein.

Wenn Sie das Thema interessiert, dann lesen Sie das Editorial August 2025.

Editorial August 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


„Mindestlohn: Zwischen Kompromiss und Koalitionsgetöse“

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

„Einigkeit beim Mindestlohn – und doch keine Ruhe in der Koalition“, könnte man titeln.
Wenn Sie meine Einschätzung der Empfehlung der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung interessiert dann lesen Sie das Editorial Juli 2025.

Sollte Sie das Thema nicht interessieren, empfehle ich diese Ausgabe trotzdem, da großartige Informationen in eigener Sache nachzulesen sind. Ich bin sicher, das Editorial Juli 2025 ist lesenswert.

Editorial Juli 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


Aktuelles aus dem Ministerium - BMF-Schreiben

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

„die Menschen sollen noch in diesem Jahr sehen, dass sich etwas tut“, so der Vizekanzler und Bundesfinanzminister Klingbeil bei der Hamburger Nachhaltigkeitskonferenz „Hamburg Sustainability Conference (HSC).

Wenn Sie über Klärendes bei „Steuern und Energie“ als Eigentümer, Investor oder Vermieter informiert sein wollen, dann lesen Sie das Editorial Juni 2025.

Editorial Juni 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


Hilfreiches zu Vermögensanlagen

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

erst jetzt wurde der Kanzler – im zweiten Wahlgang – gewählt. Bis die neue Regierung hoffentlich handelt und liefert, informiere ich Sie in der aktuellen Ausgabe darüber, wie sich Wertpapieranlagen bei der Besteuerung unterscheiden, wenn sie im Betriebsvermögen (hier: GmbH) oder im Privatvermögen angelegt werden.

Wenn sie das Thema interessiert, dann lesen Sie das Editorial Mai 2025.

Editorial Mai 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


Einmal Solidaritätszuschlag – immer Solidaritätszuschlag!?

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

im April-Editorial wird versucht darzustellen, was die Urteilsgründe des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag aus Sicht der betroffenen Steuerbürger bedeutet. Wie in allen Editorials angeboten gilt auch hier, für entstehende Fragen zu dem nachstehenden Themenbereich, jederzeit hilfreich zu sein. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Wenn Sie an diesen Inhalten interessiert sind, lesen Sie das Editorial April 2025.

Editorial April 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


Bundestagswahl 2025 – was kommt?

Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

große Teile der Bürger in Deutschland verbanden mit der Wahl am 23. Februar 2025 den Wunsch auf eine richtungsweisende Ausrichtung (Politikwechsel) Deutschlands hin zu einer wieder erstarkenden und sicheren Nation. Das März-Editorial unternimmt den Versuch, die mit den Versprechen verbundenen Erwartungen einem Realitätscheck zu unterzeihen.

Wenn Sie an diesen Inhalten interessiert sind, lesen Sie das Editorial März 2025.

Editorial März 2025

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater


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