Mittlerweile gehört das Vorhaben „Bürokratieabbau“ zu den politischen Dauerbrennern, genauso wie der Wunsch auf Steuervereinfachung, mit dem Ziel einer „spürbaren Entlastung“ der Wirtschaft. Kaum eine Verlautbarung seitens regierungsverantwortlicher Politiker kommt noch ohne das Versprechen aus, Verfahren zu vereinfachen, Genehmigungen zu beschleunigen und Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu befreien. Dabei hat die Bundesregierung zusammen mit dem Nationale Normenkontrollrat (NKR), der die Gesetzgebung intensiv begleitet und Vorschläge eingebracht hat, bereits seit 2015 vier Bürokratieentlastungsgesetze (BEG) verabschiedet, um eben diesem Versprechen gerecht zu werden.
Allein: In der Realität passiert oftmals das Gegenteil
Dieses Juni-Editorial geht daher der Frage nach, warum der seit Jahren angekündigte Bürokratieabbau in Deutschland kaum spürbare Wirkung entfaltet, weshalb politische Reformversprechen regelmäßig an der praktischen Umsetzung scheitern und wie sich die zunehmende Regulierungsdichte mittlerweile auf die Wirtschaft auswirkt.
Dabei zeigt sich zunehmend, dass die Ursachen längst nicht mehr ausschließlich in der Gesetzgebung oder der Verwaltung liegen. Auch die Rechtsprechung trägt ihren Teil dazu bei, dass bestehende Strukturen nicht vereinfacht, sondern oftmals weiter verkompliziert werden. Teilweise entstehen dadurch zusätzliche Risiken, neue Dokumentationsanforderungen und ein nochmals erhöhter administrativer Aufwand für Unternehmen und deren Berater.
Ein besonders anschauliches Beispiel liefert eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Mit Beschluss vom 10.12.2025 (1 StR 387/25, MwStR 2026, 158) hat der BGH entschieden, dass eine unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuer-Voranmeldung und die denselben Besteuerungszeitraum betreffende fehlerhafte Umsatzsteuer-Jahreserklärung künftig unterschiedliche prozessuale Taten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO darstellen. Damit gibt der BGH seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf.
Bislang wurde anerkannt, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die USt-Jahreserklärung eine einheitliche prozessuale Tat bilden konnten. Genau diese Sichtweise wurde nun verlassen, mit erheblichen praktischen Konsequenzen.
Unternehmen müssen künftig jede einzelne Umsatzsteuer-Voranmeldung als eigenständige strafrechtlich relevante Handlung betrachten. Fehler in monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen erhalten damit ein deutlich höheres strafrechtliches Gewicht, weil sie nicht mehr im Rahmen einer einheitlichen Bewertung „aufgehen“, sondern isoliert verfolgt werden können.
Besonders problematisch ist dabei die praktische Konsequenz für die Unternehmen. Bislang war es vielfach üblich, auffällige Fehler im Rahmen der USt-Jahreserklärung oder gesammelt in der Dezember-Voranmeldung zu korrigieren. Nach der neuen Rechtsprechung wird genau dieses Vorgehen erheblich risikobehafteter.
Beraterhinweis:
Nicht nur die Politik verhindert Bürokratieabbau – auch die Rechtsprechung führt in der Praxis zu zusätzlichem Prüfungs-, Dokumentations- und Absicherungsaufwand. Unternehmen werden gezwungen, immer komplexere Kontroll- und Absicherungssysteme aufbauen zu müssen, die bei der bisherigen Korrekturpraxis entbehrlich waren. Für das Umsatzsteueraufkommen beim Staat hat diese Entscheidung keine Relevanz. Das Steueraufkommen bleibt gleich, nur die Bürokratie treibt weitere Blüten.
Beispiele für missglückte Entlastung
- Ein sicherlich gut gemeintes, aber schlecht gemachtes Beispiel ist die elektronische Krankmeldung. Sie entlastet zwar Bürger und Kassen, führt aber in Unternehmen zu Mehrarbeit, da es keine automatische Meldung an den Arbeitgeber gibt und Informationen händisch eingeholt werden müssen.
- Auch Schwellenwertanhebungen werden von der Wirtschaft kaum als echter Abbau wahrgenommen, da sie oft nur die Inflation ausgleichen.
- komplexe Nachweis- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Heizungsförderungen und energetischen Sanierungen,
- ständig ausgeweitete Meldepflichten im Geldwäsche- und Transparenzregisterrecht,
- neue ESG-, Nachhaltigkeits- und Lieferkettendokumentationen selbst für mittelständische Unternehmen,
- verschärfte Mieterschutzregelungen mit zusätzlichen Formerfordernissen und Einschränkungen für Vermieter,
- immer umfangreichere Aufzeichnungs- und Verfahrenspflichten im Steuer- und Kassensystembereich.
Beraterhinweis:
Nahezu jede neue Regelung verfolgt zwar nachvollziehbares Ziel; in der Summe entsteht jedoch ein System permanenter Zusatzpflichten.
Die Privatwirtschaft baut Stellen ab – der Staat baut Stellen auf
Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Thema in diesem Editorial ist die Entwicklung der Erwerbstätigen zu sehen, da diese zunehmend widersprüchlich erscheint. Während die Politik als auch die Verwaltung öffentlich Bürokratieabbau versprechen, wächst gleichzeitig der öffentliche Dienst kontinuierlich weiter. Nach Angaben des Statistisches Bundesamt arbeiteten zuletzt rund 5,4 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst. Damit sind die Staatsbediensteten mittlerweile um ein Vielfaches größer als ganze Schlüsselindustrien der deutschen Privatwirtschaft – etwa der Maschinenbau oder in der Chemie.
Noch bemerkenswerter ist die Entwicklung im ersten Quartal 2026. Während die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland insgesamt rückläufig war, legte allein der Öffentlichen Dienst um 181.000 Stellen zu, was einen Zuwachs von 1,5 % bedeutet!
Beraterhinweis:
Ein wachsender Verwaltungsapparat ist kein Beleg für funktionierende Verwaltung. Die entscheidende Frage lautet doch nicht, wie viele Menschen beschäftigt werden, sondern ob dadurch Prozesse einfacher, schneller und effizienter werden. Nach meinen jahrelangen Erfahrungen bestehen genau daran zunehmend Zweifel. Denn trotz anwachsender Personalkapazitäten erleben wir weiterhin lange Genehmigungszeiten, komplizierte Förderverfahren und stetig steigende Dokumentationspflichten. Die eigentliche Gefahr liegt dabei weniger in einzelnen Vorschriften als vielmehr in der Gesamtentwicklung. Ein System, das immer neue Regeln produziert, benötigt zwangsläufig immer mehr Menschen im öffentlichen Dienst (Beamte), um diese Regeln zu verwalten, zu kontrollieren und durchzusetzen. Bürokratie beginnt damit, sich selbst zu stabilisieren.
Fazit:
Der Bürokratieabbau scheitert zunehmend daran, dass ein immer größer werdender Verwaltungsapparat seine eigene Existenz rechtfertigen muss.
Lösungsansätze
Zuzustimmen ist den Feststellungen/Anregungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. in ihrem IW-Policy Paper 4/2026:
- Es reicht nicht, Prozesse zu digitalisieren. Wir müssen auf Normen verzichten. Eine wirksame „One-in-two-out“-Regel muss her, die zwingend auch EU-Recht und den Erfüllungsaufwand einbezieht.
Hinweis: Die „One-in-two-out“-Regel“ verpflichtet die Bundesregierung, für jeden Euro an neuen bürokratischen Kosten bestehende Regelungen im Umfang von zwei Euro zu streichen oder zu vereinfachen.
- Anstatt Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen und mit minutiösen Berichtspflichten (z. B. Lieferkettengesetz) zu überziehen, sollten Selbstverpflichtungen und Stichproben gestärkt werden.
- Wir benötigen eine Verwaltungs-Datencloud und das konsequente „Once-OnlyPrinzip“, damit Daten nicht mehrfach an verschiedene Behörden übermittelt werden müssen.
Hinweis: Das Once-Only-Prinzip zielt darauf ab, mehrfache Abfragen identischer Daten durch unterschiedliche Behörden abzustellen
- Die Verwaltung muss Ermessensspielräume mutiger nutzen. Eine Haftungsbegrenzung für Verwaltungsmitarbeiter bei Fehlern zugunsten von Unternehmen könnte die Entscheidungsgeschwindigkeit massiv erhöhen.
Dem FGF-Forschungsnetzwerk Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand e.V. ist der Einschätzung zuzustimmen, dass der deutsche Mittelstand die Freude verliert an der unternehmerischen Tätigkeit. Ohne eine radikale Kehrtwende hin zu einer „Ermöglichungskultur“ wird der Bürokratieberg weiterhin Investitionen verhindern und den Wohlstand des Landes unter sich begraben. Eine treffende Beschreibung ☹.
Wie eingangs angeboten freuen wir uns, wenn Sie zu diesen oder anderen Themen Fragen an uns stellen. Das Team der Weichselbaum & Sommerer GmbH StBG/WPG wird stets bemüht sein, alle ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

