Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich in den vergangenen 45 Jahren eines gelernt habe, dann dies:
Kaum ein Vermögenswert bleibt dauerhaft etwas Besonderes. Was heute noch exotisch erscheint, gehört morgen häufig schon zum Beratungsalltag
So war es mit geschlossenen Fonds, mit Internetunternehmen, mit erneuerbaren Energien – und heute erleben wir genau diese Entwicklung bei Bitcoin und anderen Krypto-Assets. Zugegebenerweise habe auch ich die Entwicklung der Kryptowährungen anfangs mit einer gewissen Skepsis verfolgt. Nicht wegen der Technik, sondern weil ich mich gefragt habe, ob sich daraus tatsächlich ein dauerhaftes Wirtschaftsgut entwickeln würde.
Heute gilt es festzustellen, dass sich diese Frage erledigt hat.
Krypto-Assets sind längst Bestandteil vieler privater Vermögen. Sie sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen und gehören damit zwangsläufig auch ins steuerliche, erbrechtliche und vermögensrechtliche Beratungsportfolio. Genau hier beginnt allerdings ein Problem, das viele Anleger bis heute unterschätzen. Das Editorial 7-2026 informiert Sie deshalb über Problemlösungen zu diesem Themenkomplex. Wie bisher gilt auch diesmal; wenn dieses Editorial Fragen aufwirft oder zum Gedankenaustausch anregt, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Eigentümer – aber ohne Zugriff
Die Sache ist eigentlich einfach: Kryptowährungen sind vererblich. Wie jedes andere Vermögen gehen sie mit dem Tod des Erblassers auf dessen Erben über. Damit könnte man das Thema eigentlich abhaken. Jedoch beginnt es oftmals genau an dieser Stelle richtig spannend zu werden. Denn anders als bei einem Bankkonto, einem Wertpapierdepot oder einer Immobilie genügt es eben nicht, Erbe zu sein. Man muss auch tatsächlich auf das Vermögen zugreifen können. Und dieser Zugriff hängt häufig ausschließlich von einer einzigen Information ab: dem Private Key.
Beraterhinweis:
Das deutsche Erbrecht ist über viele Jahrzehnte gewachsen und regelt den Übergang von Vermögen bis ins Detail. Am Ende kann dieses ausgefeilte Rechtssystem jedoch daran scheitern, dass niemand weiß, wo ein kleiner USB-Stick liegt oder wie ein Passwort lautet. Dieser Umstand zeigt eindrucksvoll, wie sehr sich das Anlagemanagement und in diesem Zusammenhang unsere „Beratungswelt“ verändert hat.
Ein augenscheinlicher Praxisfall soll die Problematik verdeutlichen:
Sachverhalt:
- Ein Unternehmer investiert über viele Jahre regelmäßig in Bitcoin. Sein Depot wächst auf einen erheblichen sechsstelligen Betrag an.
- Er ist überzeugt, alles gut organisiert zu haben.
- Sein Testament ist notariell beurkundet.
- Seine Vermögensverhältnisse sind geordnet.
- Eines hat er nie getan: Er hat niemandem erklärt, wo sich sein Hardware-Wallet befindet, wie darauf zugegriffen werden kann oder wo die sogenannte Seed Phrase hinterlegt ist.
Folgen:
- Nach seinem Tod werden seine Ehefrau und seine Kinder selbstverständlich Erben.
- Juristisch gehört ihnen das Vermögen.
- Wirtschaftlich können sie darüber jedoch niemals verfügen.
Beraterhinweis:
Nach intensiver Beschäftigung mit dieser Thematik hat mich folgender Gedanke beeindruckt.
- Nicht das Steuerrecht.
- Nicht das Erbrecht.
- Sondern die Erkenntnis, dass eine fehlende technische Information ein Millionenvermögen dauerhaft unzugänglich machen kann.
Justament wegen dieser bemerkenswerten Feststellung, ist ein kurzer Blick auf die technische Seite der Kryptowelt angesagt, da ohne ein gewisses Grundverständnis die Risiken kaum richtig zu beurteilen sind. Es ist zu beobachten, dass viele Anleger ihre Kryptowährungen zunächst in sogenannten Hot Wallets verwahren. Diese Hot Wallets sind dauerhaft oder jedenfalls regelmäßig mit dem Internet verbunden. Vorteile: Damit sind die Kryptos komfortabel für den täglichen Zahlungsverkehr oder kurzfristige Transaktionen erreichbar. Gleichzeitig erhöht die permanente Online-Anbindung jedoch das Risiko (Hackerangriffen, Cyberkriminalität, etc.) erheblich.
Beraterhinweis:
Für kleinere Beträge mag dies ausreichend sein. Größere Vermögenswerte gehören nach meiner Auffassung jedoch nicht dauerhaft in ein Hot Wallet.
Für größere Vermögenswerte, sowie für die langfristige Verwahrung, haben sich deshalb sogenannte Cold Wallets etabliert. Diese sind gerade nicht dauerhaft mit dem Internet verbunden. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass der Private Key offline gespeichert wird und dadurch von außen praktisch nicht angegriffen werden kann.
Wenn Sie Kryptowährungen langfristig als Vermögensanlage halten, sollten Sie sich deshalb bewusst für diese Form der Verwahrung entscheiden. Eine besondere Ausprägung der Cold Wallets stellen die Hardware-Wallets dar. Dabei handelt es sich um kleine physische Geräte, die äußerlich häufig an einen USB-Stick erinnern. Der Private Key verlässt dieses Gerät niemals; sämtliche Transaktionen werden innerhalb des Geräts kryptographisch signiert.
Aus heutiger Sicht gehört diese Form der Verwahrung zu den sichersten Lösungen.
Aber auch hier bestätigt sich eine Erfahrung, die ich aus 45 Jahren Beratung nur allzu gut kenne: Jede höhere Sicherheit verlangt eine ebenso sorgfältige Organisation.
Geht ein Hardware-Wallet verloren oder wird es zerstört, ist dies zunächst noch kein Grund zur Sorge – vorausgesetzt, die sogenannte Seed Phrase wurde ordnungsgemäß gesichert. Da (Anleger)Mandanten oftmals nicht wissen, was sich hinter dem Begriff verbirgt, folgendes:
- Die Seed Phrase besteht regelmäßig aus zwölf oder vierundzwanzig englischen Wörtern.
- Sie ist letztlich der Generalschlüssel zum gesamten Wallet.
- Mit ihrer Hilfe lässt sich das Wallet einschließlich des Private Keys vollständig auf einem neuen Gerät wiederherstellen.
- Wer diese Wörter kennt, verfügt am Ende über das gesamte Kryptovermögen.
FAZIT:
- Eine ordnungsgemäße Sicherung bedeutet deshalb weit mehr, als diese Wörter lediglich aufzuschreiben.
- Die Seed Phrase sollte vollständig und fehlerfrei dokumentiert, gegen Feuer, Wasser und sonstige Beschädigungen geschützt sowie vor allem vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt werden.
- Genauso wichtig ist aber, dass die Erben oder eine Vertrauensperson im Ernstfall wissen, dass eine Seed Phrase existiert und wie sie rechtmäßig zugänglich gemacht werden kann.
Genau an dieser Stelle scheitert oftmals die Nachfolgeplanung.
- Es kommt vor, dass Anleger ihre Seed Phrase derart sicher verwahren, dass nach ihrem Tod niemand mehr weiß, wo sie sich befindet.
- Andere speichern sie unverschlüsselt auf ihrem Smartphone oder in einer Cloud und öffnen damit Cyberkriminellen Tür und Tor.
Beides ist gleichermaßen problematisch. Daneben existieren noch sogenannte Paper Wallets. Hier werden Private Key oder Seed Phrase auf Papier dokumentiert. Das schützt zwar zuverlässig vor Hackerangriffen, nicht jedoch vor Feuer, Wasser, Verlust oder einem allzu gründlichen Frühjahrsputz.
Gute Beratung endet nicht beim Testament
Das Thema zeigt einmal mehr, dass gute Beratung heute weit über das eigentliche Steuerrecht hinausgehen muss. Sprachen wir früher über Testamente, Erbverträge, Nießbrauch oder vorweggenommene Erbfolge, müssen heute zusätzlich Themen wie Wallets, Verschlüsselung, Datensicherheit und digitale Vorsorge zwingend angesprochen werden.
Beraterhinweis:
Das hätte ich mir zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn im Jahr 1981 wohl kaum vorstellen können. Dennoch bleibt das Grundprinzip guter Beratung unverändert:
- Vorsorge ist immer besser als Nachsorge.
- Gerade bei Krypto-Assets bedeutet dies, frühzeitig dafür zu sorgen, dass die Erben nicht nur rechtlich Eigentümer werden, sondern im Ernstfall tatsächlich auf das Vermögen zugreifen können.
Dabei geht es keineswegs darum, Passwörter oder Zugangsdaten einfach in das Testament aufzunehmen. Das wäre sogar gefährlich. Vielmehr bedarf es einer durchdachten organisatorischen Lösung. Dazu gehört eine strukturierte Dokumentation der vorhandenen Wallets, ihrer Verwahrungsorte und der notwendigen Zugangsinformationen. Diese müssen sicher hinterlegt, regelmäßig aktualisiert und im Ernstfall für die richtigen Personen zugänglich sein, ohne sie gleichzeitig unnötigen Sicherheitsrisiken auszusetzen.
Abschließende Betrachtung:
- Das größte Risiko bei Kryptowährungen ist häufig nicht ihre Kursschwankung.
- Das größte Risiko ist fehlende Vorsorge.
- Ein Testament ersetzt keinen Private Key.
- Ein Erbschein ersetzt keine Zugangsdaten.
- Und selbst das sicherste Hardware-Wallet nützt nichts, wenn niemand weiß, wo es sich befindet oder wie es geöffnet werden kann.
Früher bestand gute Nachfolgeplanung darin, den Schlüssel zum Bankschließfach zu hinterlassen. Heute entscheidet häufig eine kleine Karte mit zwölf oder vierundzwanzig englischen Wörtern darüber, ob ein Vermögen erhalten bleibt oder für immer verloren ist. Das Erbrecht hat sich nicht geändert – wohl aber das Vermögen, über das wir heute beraten. So ändern sich die Zeiten. Die Aufgabe guter Beratung dagegen bleibt dieselbe. Sie besteht darin, Probleme zu erkennen, bevor sie entstehen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

