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Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

Erinnern Sie sich ich an mein Editorial 12-2017?

Wenn man die politischen Verhältnisse und Verhaltensweisen unserer Politiker nach der Bundestagswahl betrachtet, fällt es schwer, irgendetwas Positives daraus zu berichten. Gerade deshalb habe ich mich entschlossen, Sie zu Beginn der Adventszeit mit diesem Editorial nur mit Erfreulichem, wenn auch nur aus dem Steuerrecht, zu informieren.

Das Editorial 12-2025 unterscheidet sich von dem des Jahres 2017 nur darin, dass es nichts Erfreuliches zu berichten gibt. Das Jahr 2025 war ein Jahr großer Erwartungen – und ebenso großer Ernüchterung. Mit der Vereidigung des Kabinetts Merz am 6. Mai 2025 trat die 25. Bundesregierung ihr Amt an. Von dieser wurde ein klarer ordnungspolitischer Kurswechsel, spürbare Steuerentlastungen, der Abbau überbordender Bürokratie und eine solide, berechenbare Haushaltsführung erwartet – wie im Wahlkampf versprochen.

Acht Monate später fällt die politische wie wirtschaftliche Bilanz ernüchternd aus.

Sehr schnell zeigte sich, dass statt der angekündigten Konsolidierung finanzpolitische Positionen relativiert und Entlastungsversprechen verschoben wurden. Infolge dessen sah man sich mit strukturellen Haushaltsproblemen konfrontiert, die den Handlungsspielraum erheblich einschränkten. Aus dem Anspruch, die Schuldenpolitik wieder auf eine feste Grundlage zu stellen, wurde eine eher flexible Auslegung – aus Sicht vieler Wähler ein klarer Wortbruch. Auch die steuerpolitische Arbeit offenbart dieses Spannungsfeld. Ungeachtet der konjunkturellen Lage und der Verunsicherung in der Wirtschaft wurde ein „Investitionsbooster“ beschlossen, der ab dem 1.7.2025 bis 31.12.2027 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder einführt.

Beraterhinweis:

Am Investitionsbooster zeigt sich, wie die Regierung gedenkt, die Wirtschaft anzukurbeln. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ist der Vorteil des Investitionsboosters gegenüber der linearen AfA gleich null, da der AfA-satz nicht über 30 % hinausgehen darf. Bei Nutzungsdauern > 10 Jahre sinkt der zulässige degressive Satz somit unter 30 % (11 Jahre = 27,27 %). Die degressive AfA greift also vor allem bei Wirtschaftsgütern mit kurzer bis mittlerer Nutzungsdauer. Der Fokus liegt offensichtlich auf schnellen Effekten, die man dann als Erfolg vermelden kann. Bemerkenswert ist auch die Regelung, dass der Investitionsbooster nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung gilt.  Immaterielle Wirtschaftsgüter (wie Software) sind grundsätzlich nicht umfasst, es sei denn, sie gelten als materielles Wirtschaftsgut (z. B. Trivialsoftware). Nachhaltige und visionäre Wirtschaftspolitik sieht anders aus.

Die Unternehmensbesteuerung blieb ebenfalls hinter den Erwartungen zurück. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität, wie etwa eine Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung, wurden nicht umgesetzt. Stattdessen sind zusätzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen, während überfällige Vereinfachungen im Umsatzsteuerrecht erneut verschoben wurden. Auch im Energie- und Klimasteuerrecht zeigt sich ein gleiches Bild. Förderprogramme wurden wiederholt überarbeitet, Fristen geändert, Bedingungen verschärft oder wieder relativiert. Die politisch versprochene Planbarkeit – sowohl für private Eigentümer als auch für Unternehmen – blieb bislang aus. Die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Vorjahr sind somit weiterhin spürbar. Die Stimmungslage, von Enttäuschung und Unsicherheit geprägt. Die anfängliche Aufbruchsstimmung nach dem Regierungswechsel ist verflogen; gebrochene Wahlversprechen und fehlende Leitlinien verstärken die negative Stimmungslage. Umfragen zeigen, dass das Vertrauen in die neue Bundesregierung zwar nicht vollständig verloren, aber spürbar gedämpft ist. Als Lösung präsentiert die Bundesregierung ihren Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, das – nach eigener Darstellung – die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft einleiten soll. Ich habe Ihnen den Gesetzentwurf nachstehend dargestellt. Sie können selbst entscheiden, ob damit die Ankündigung der Bundesregierung – die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft einzuleiten – erreicht wird.

  • Die Entfernungspauschale wird ab dem 1. Januar 2026 von bislang 0,30 € je Entfernungskilometer auf 0,38 € angehoben.
  • Die Mobilitätsprämie soll unbefristet fortgeführt werden.

Beraterhinweis:

Beraterhinweis: Die Mobilitätsprämie ist eine steuerliche Förderung für Personen mit niedrigem Einkommen. Da diese Personen keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen, erhalten sie eine direkte Auszahlung vom Finanzamt. Beispiel: Eine AN verdient 12.000 € jährlich und pendelt 25 km zur Arbeit an 220 Tagen im Jahr. Berechnung: (25 km – 20 km = 5 km) × 220 Tage × 0,38 € = 418,00 € Davon erhält der AN 14 %, = 58,52 €. Dieser Betrag wird direkt erstattet.

  • Der Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird ab dem 1. Januar 2026 wieder dauerhaft auf 7 % gesenkt. Die Gastronomiebranche soll damit eine stabile Planungsgrundlage erhalten.
  • Ab dem Jahr 2026 soll die Übungsleiterpauschale von 3.000,00 € auf 3.300,00 € steigen, die Ehrenamtspauschale von 840,00 € auf 960,00 €.
  • Alle genannten Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt parlamentarischer Zustimmung. Erst Bundestag und Bundesrat entscheiden über die tatsächliche Umsetzung.

Zum Ende des Jahres 2025 bleibt festzuhalten, dass die 25. Bundesregierung die hohen Erwartungen bislang nur unzureichend erfüllt. Ob das Jahr 2026 das von vielen erhoffte Jahr der strukturellen Reformen wird, entscheidet sich wohl in Kürze. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine besinnliche Adventszeit und stehen Ihnen auch im kommenden Jahr mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten und das Beste daraus machen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

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