Krypto-Assets in der Nachfolgeplanung – warum ein kleiner Schlüssel über Millionen entscheiden kann
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich in den vergangenen 45 Jahren eines gelernt habe, dann dies:
Kaum ein Vermögenswert bleibt dauerhaft etwas Besonderes. Was heute noch exotisch erscheint, gehört morgen häufig schon zum Beratungsalltag
So war es mit geschlossenen Fonds, mit Internetunternehmen, mit erneuerbaren Energien – und heute erleben wir genau diese Entwicklung bei Bitcoin und anderen Krypto-Assets. Zugegebenerweise habe auch ich die Entwicklung der Kryptowährungen anfangs mit einer gewissen Skepsis verfolgt. Nicht wegen der Technik, sondern weil ich mich gefragt habe, ob sich daraus tatsächlich ein dauerhaftes Wirtschaftsgut entwickeln würde.
Heute gilt es festzustellen, dass sich diese Frage erledigt hat.
Krypto-Assets sind längst Bestandteil vieler privater Vermögen. Sie sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen und gehören damit zwangsläufig auch ins steuerliche, erbrechtliche und vermögensrechtliche Beratungsportfolio. Genau hier beginnt allerdings ein Problem, das viele Anleger bis heute unterschätzen. Das Editorial 7-2026 informiert Sie deshalb über Problemlösungen zu diesem Themenkomplex. Wie bisher gilt auch diesmal; wenn dieses Editorial Fragen aufwirft oder zum Gedankenaustausch anregt, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Eigentümer – aber ohne Zugriff
Die Sache ist eigentlich einfach: Kryptowährungen sind vererblich. Wie jedes andere Vermögen gehen sie mit dem Tod des Erblassers auf dessen Erben über. Damit könnte man das Thema eigentlich abhaken. Jedoch beginnt es oftmals genau an dieser Stelle richtig spannend zu werden. Denn anders als bei einem Bankkonto, einem Wertpapierdepot oder einer Immobilie genügt es eben nicht, Erbe zu sein. Man muss auch tatsächlich auf das Vermögen zugreifen können. Und dieser Zugriff hängt häufig ausschließlich von einer einzigen Information ab: dem Private Key.
Beraterhinweis:
Das deutsche Erbrecht ist über viele Jahrzehnte gewachsen und regelt den Übergang von Vermögen bis ins Detail. Am Ende kann dieses ausgefeilte Rechtssystem jedoch daran scheitern, dass niemand weiß, wo ein kleiner USB-Stick liegt oder wie ein Passwort lautet. Dieser Umstand zeigt eindrucksvoll, wie sehr sich das Anlagemanagement und in diesem Zusammenhang unsere „Beratungswelt“ verändert hat.
Ein augenscheinlicher Praxisfall soll die Problematik verdeutlichen:
Sachverhalt:
- Ein Unternehmer investiert über viele Jahre regelmäßig in Bitcoin. Sein Depot wächst auf einen erheblichen sechsstelligen Betrag an.
- Er ist überzeugt, alles gut organisiert zu haben.
- Sein Testament ist notariell beurkundet.
- Seine Vermögensverhältnisse sind geordnet.
- Eines hat er nie getan: Er hat niemandem erklärt, wo sich sein Hardware-Wallet befindet, wie darauf zugegriffen werden kann oder wo die sogenannte Seed Phrase hinterlegt ist.
Folgen:
- Nach seinem Tod werden seine Ehefrau und seine Kinder selbstverständlich Erben.
- Juristisch gehört ihnen das Vermögen.
- Wirtschaftlich können sie darüber jedoch niemals verfügen.
Beraterhinweis:
Nach intensiver Beschäftigung mit dieser Thematik hat mich folgender Gedanke beeindruckt.
- Nicht das Steuerrecht.
- Nicht das Erbrecht.
- Sondern die Erkenntnis, dass eine fehlende technische Information ein Millionenvermögen dauerhaft unzugänglich machen kann.
Justament wegen dieser bemerkenswerten Feststellung, ist ein kurzer Blick auf die technische Seite der Kryptowelt angesagt, da ohne ein gewisses Grundverständnis die Risiken kaum richtig zu beurteilen sind. Es ist zu beobachten, dass viele Anleger ihre Kryptowährungen zunächst in sogenannten Hot Wallets verwahren. Diese Hot Wallets sind dauerhaft oder jedenfalls regelmäßig mit dem Internet verbunden. Vorteile: Damit sind die Kryptos komfortabel für den täglichen Zahlungsverkehr oder kurzfristige Transaktionen erreichbar. Gleichzeitig erhöht die permanente Online-Anbindung jedoch das Risiko (Hackerangriffen, Cyberkriminalität, etc.) erheblich.
Beraterhinweis:
Für kleinere Beträge mag dies ausreichend sein. Größere Vermögenswerte gehören nach meiner Auffassung jedoch nicht dauerhaft in ein Hot Wallet.
Für größere Vermögenswerte, sowie für die langfristige Verwahrung, haben sich deshalb sogenannte Cold Wallets etabliert. Diese sind gerade nicht dauerhaft mit dem Internet verbunden. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass der Private Key offline gespeichert wird und dadurch von außen praktisch nicht angegriffen werden kann.
Wenn Sie Kryptowährungen langfristig als Vermögensanlage halten, sollten Sie sich deshalb bewusst für diese Form der Verwahrung entscheiden. Eine besondere Ausprägung der Cold Wallets stellen die Hardware-Wallets dar. Dabei handelt es sich um kleine physische Geräte, die äußerlich häufig an einen USB-Stick erinnern. Der Private Key verlässt dieses Gerät niemals; sämtliche Transaktionen werden innerhalb des Geräts kryptographisch signiert.
Aus heutiger Sicht gehört diese Form der Verwahrung zu den sichersten Lösungen.
Aber auch hier bestätigt sich eine Erfahrung, die ich aus 45 Jahren Beratung nur allzu gut kenne: Jede höhere Sicherheit verlangt eine ebenso sorgfältige Organisation.
Geht ein Hardware-Wallet verloren oder wird es zerstört, ist dies zunächst noch kein Grund zur Sorge – vorausgesetzt, die sogenannte Seed Phrase wurde ordnungsgemäß gesichert. Da (Anleger)Mandanten oftmals nicht wissen, was sich hinter dem Begriff verbirgt, folgendes:
- Die Seed Phrase besteht regelmäßig aus zwölf oder vierundzwanzig englischen Wörtern.
- Sie ist letztlich der Generalschlüssel zum gesamten Wallet.
- Mit ihrer Hilfe lässt sich das Wallet einschließlich des Private Keys vollständig auf einem neuen Gerät wiederherstellen.
- Wer diese Wörter kennt, verfügt am Ende über das gesamte Kryptovermögen.
FAZIT:
- Eine ordnungsgemäße Sicherung bedeutet deshalb weit mehr, als diese Wörter lediglich aufzuschreiben.
- Die Seed Phrase sollte vollständig und fehlerfrei dokumentiert, gegen Feuer, Wasser und sonstige Beschädigungen geschützt sowie vor allem vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt werden.
- Genauso wichtig ist aber, dass die Erben oder eine Vertrauensperson im Ernstfall wissen, dass eine Seed Phrase existiert und wie sie rechtmäßig zugänglich gemacht werden kann.
Genau an dieser Stelle scheitert oftmals die Nachfolgeplanung.
- Es kommt vor, dass Anleger ihre Seed Phrase derart sicher verwahren, dass nach ihrem Tod niemand mehr weiß, wo sie sich befindet.
- Andere speichern sie unverschlüsselt auf ihrem Smartphone oder in einer Cloud und öffnen damit Cyberkriminellen Tür und Tor.
Beides ist gleichermaßen problematisch. Daneben existieren noch sogenannte Paper Wallets. Hier werden Private Key oder Seed Phrase auf Papier dokumentiert. Das schützt zwar zuverlässig vor Hackerangriffen, nicht jedoch vor Feuer, Wasser, Verlust oder einem allzu gründlichen Frühjahrsputz.
Gute Beratung endet nicht beim Testament
Das Thema zeigt einmal mehr, dass gute Beratung heute weit über das eigentliche Steuerrecht hinausgehen muss. Sprachen wir früher über Testamente, Erbverträge, Nießbrauch oder vorweggenommene Erbfolge, müssen heute zusätzlich Themen wie Wallets, Verschlüsselung, Datensicherheit und digitale Vorsorge zwingend angesprochen werden.
Beraterhinweis:
Das hätte ich mir zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn im Jahr 1981 wohl kaum vorstellen können. Dennoch bleibt das Grundprinzip guter Beratung unverändert:
- Vorsorge ist immer besser als Nachsorge.
- Gerade bei Krypto-Assets bedeutet dies, frühzeitig dafür zu sorgen, dass die Erben nicht nur rechtlich Eigentümer werden, sondern im Ernstfall tatsächlich auf das Vermögen zugreifen können.
Dabei geht es keineswegs darum, Passwörter oder Zugangsdaten einfach in das Testament aufzunehmen. Das wäre sogar gefährlich. Vielmehr bedarf es einer durchdachten organisatorischen Lösung. Dazu gehört eine strukturierte Dokumentation der vorhandenen Wallets, ihrer Verwahrungsorte und der notwendigen Zugangsinformationen. Diese müssen sicher hinterlegt, regelmäßig aktualisiert und im Ernstfall für die richtigen Personen zugänglich sein, ohne sie gleichzeitig unnötigen Sicherheitsrisiken auszusetzen.
Abschließende Betrachtung:
- Das größte Risiko bei Kryptowährungen ist häufig nicht ihre Kursschwankung.
- Das größte Risiko ist fehlende Vorsorge.
- Ein Testament ersetzt keinen Private Key.
- Ein Erbschein ersetzt keine Zugangsdaten.
- Und selbst das sicherste Hardware-Wallet nützt nichts, wenn niemand weiß, wo es sich befindet oder wie es geöffnet werden kann.
Früher bestand gute Nachfolgeplanung darin, den Schlüssel zum Bankschließfach zu hinterlassen. Heute entscheidet häufig eine kleine Karte mit zwölf oder vierundzwanzig englischen Wörtern darüber, ob ein Vermögen erhalten bleibt oder für immer verloren ist. Das Erbrecht hat sich nicht geändert – wohl aber das Vermögen, über das wir heute beraten. So ändern sich die Zeiten. Die Aufgabe guter Beratung dagegen bleibt dieselbe. Sie besteht darin, Probleme zu erkennen, bevor sie entstehen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Der „Bürokratie-Burnout“ - warum Entlastungsversprechen ins Leere laufen
Mittlerweile gehört das Vorhaben „Bürokratieabbau“ zu den politischen Dauerbrennern, genauso wie der Wunsch auf Steuervereinfachung, mit dem Ziel einer „spürbaren Entlastung“ der Wirtschaft. Kaum eine Verlautbarung seitens regierungsverantwortlicher Politiker kommt noch ohne das Versprechen aus, Verfahren zu vereinfachen, Genehmigungen zu beschleunigen und Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu befreien. Dabei hat die Bundesregierung zusammen mit dem Nationale Normenkontrollrat (NKR), der die Gesetzgebung intensiv begleitet und Vorschläge eingebracht hat, bereits seit 2015 vier Bürokratieentlastungsgesetze (BEG) verabschiedet, um eben diesem Versprechen gerecht zu werden.
Allein: In der Realität passiert oftmals das Gegenteil
Dieses Juni-Editorial geht daher der Frage nach, warum der seit Jahren angekündigte Bürokratieabbau in Deutschland kaum spürbare Wirkung entfaltet, weshalb politische Reformversprechen regelmäßig an der praktischen Umsetzung scheitern und wie sich die zunehmende Regulierungsdichte mittlerweile auf die Wirtschaft auswirkt.
Dabei zeigt sich zunehmend, dass die Ursachen längst nicht mehr ausschließlich in der Gesetzgebung oder der Verwaltung liegen. Auch die Rechtsprechung trägt ihren Teil dazu bei, dass bestehende Strukturen nicht vereinfacht, sondern oftmals weiter verkompliziert werden. Teilweise entstehen dadurch zusätzliche Risiken, neue Dokumentationsanforderungen und ein nochmals erhöhter administrativer Aufwand für Unternehmen und deren Berater.
Ein besonders anschauliches Beispiel liefert eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Mit Beschluss vom 10.12.2025 (1 StR 387/25, MwStR 2026, 158) hat der BGH entschieden, dass eine unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuer-Voranmeldung und die denselben Besteuerungszeitraum betreffende fehlerhafte Umsatzsteuer-Jahreserklärung künftig unterschiedliche prozessuale Taten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO darstellen. Damit gibt der BGH seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf.
Bislang wurde anerkannt, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die USt-Jahreserklärung eine einheitliche prozessuale Tat bilden konnten. Genau diese Sichtweise wurde nun verlassen, mit erheblichen praktischen Konsequenzen.
Unternehmen müssen künftig jede einzelne Umsatzsteuer-Voranmeldung als eigenständige strafrechtlich relevante Handlung betrachten. Fehler in monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen erhalten damit ein deutlich höheres strafrechtliches Gewicht, weil sie nicht mehr im Rahmen einer einheitlichen Bewertung „aufgehen“, sondern isoliert verfolgt werden können.
Besonders problematisch ist dabei die praktische Konsequenz für die Unternehmen. Bislang war es vielfach üblich, auffällige Fehler im Rahmen der USt-Jahreserklärung oder gesammelt in der Dezember-Voranmeldung zu korrigieren. Nach der neuen Rechtsprechung wird genau dieses Vorgehen erheblich risikobehafteter.
Beraterhinweis:
Nicht nur die Politik verhindert Bürokratieabbau – auch die Rechtsprechung führt in der Praxis zu zusätzlichem Prüfungs-, Dokumentations- und Absicherungsaufwand. Unternehmen werden gezwungen, immer komplexere Kontroll- und Absicherungssysteme aufbauen zu müssen, die bei der bisherigen Korrekturpraxis entbehrlich waren. Für das Umsatzsteueraufkommen beim Staat hat diese Entscheidung keine Relevanz. Das Steueraufkommen bleibt gleich, nur die Bürokratie treibt weitere Blüten.
Beispiele für missglückte Entlastung
- Ein sicherlich gut gemeintes, aber schlecht gemachtes Beispiel ist die elektronische Krankmeldung. Sie entlastet zwar Bürger und Kassen, führt aber in Unternehmen zu Mehrarbeit, da es keine automatische Meldung an den Arbeitgeber gibt und Informationen händisch eingeholt werden müssen.
- Auch Schwellenwertanhebungen werden von der Wirtschaft kaum als echter Abbau wahrgenommen, da sie oft nur die Inflation ausgleichen.
- komplexe Nachweis- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Heizungsförderungen und energetischen Sanierungen,
- ständig ausgeweitete Meldepflichten im Geldwäsche- und Transparenzregisterrecht,
- neue ESG-, Nachhaltigkeits- und Lieferkettendokumentationen selbst für mittelständische Unternehmen,
- verschärfte Mieterschutzregelungen mit zusätzlichen Formerfordernissen und Einschränkungen für Vermieter,
- immer umfangreichere Aufzeichnungs- und Verfahrenspflichten im Steuer- und Kassensystembereich.
Beraterhinweis:
Nahezu jede neue Regelung verfolgt zwar nachvollziehbares Ziel; in der Summe entsteht jedoch ein System permanenter Zusatzpflichten.
Die Privatwirtschaft baut Stellen ab – der Staat baut Stellen auf
Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Thema in diesem Editorial ist die Entwicklung der Erwerbstätigen zu sehen, da diese zunehmend widersprüchlich erscheint. Während die Politik als auch die Verwaltung öffentlich Bürokratieabbau versprechen, wächst gleichzeitig der öffentliche Dienst kontinuierlich weiter. Nach Angaben des Statistisches Bundesamt arbeiteten zuletzt rund 5,4 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst. Damit sind die Staatsbediensteten mittlerweile um ein Vielfaches größer als ganze Schlüsselindustrien der deutschen Privatwirtschaft – etwa der Maschinenbau oder in der Chemie.
Noch bemerkenswerter ist die Entwicklung im ersten Quartal 2026. Während die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland insgesamt rückläufig war, legte allein der Öffentlichen Dienst um 181.000 Stellen zu, was einen Zuwachs von 1,5 % bedeutet!
Beraterhinweis:
Ein wachsender Verwaltungsapparat ist kein Beleg für funktionierende Verwaltung. Die entscheidende Frage lautet doch nicht, wie viele Menschen beschäftigt werden, sondern ob dadurch Prozesse einfacher, schneller und effizienter werden. Nach meinen jahrelangen Erfahrungen bestehen genau daran zunehmend Zweifel. Denn trotz anwachsender Personalkapazitäten erleben wir weiterhin lange Genehmigungszeiten, komplizierte Förderverfahren und stetig steigende Dokumentationspflichten. Die eigentliche Gefahr liegt dabei weniger in einzelnen Vorschriften als vielmehr in der Gesamtentwicklung. Ein System, das immer neue Regeln produziert, benötigt zwangsläufig immer mehr Menschen im öffentlichen Dienst (Beamte), um diese Regeln zu verwalten, zu kontrollieren und durchzusetzen. Bürokratie beginnt damit, sich selbst zu stabilisieren.
Fazit:
Der Bürokratieabbau scheitert zunehmend daran, dass ein immer größer werdender Verwaltungsapparat seine eigene Existenz rechtfertigen muss.
Lösungsansätze
Zuzustimmen ist den Feststellungen/Anregungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. in ihrem IW-Policy Paper 4/2026:
- Es reicht nicht, Prozesse zu digitalisieren. Wir müssen auf Normen verzichten. Eine wirksame „One-in-two-out“-Regel muss her, die zwingend auch EU-Recht und den Erfüllungsaufwand einbezieht.
Hinweis: Die „One-in-two-out“-Regel“ verpflichtet die Bundesregierung, für jeden Euro an neuen bürokratischen Kosten bestehende Regelungen im Umfang von zwei Euro zu streichen oder zu vereinfachen.
- Anstatt Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen und mit minutiösen Berichtspflichten (z. B. Lieferkettengesetz) zu überziehen, sollten Selbstverpflichtungen und Stichproben gestärkt werden.
- Wir benötigen eine Verwaltungs-Datencloud und das konsequente „Once-OnlyPrinzip“, damit Daten nicht mehrfach an verschiedene Behörden übermittelt werden müssen.
Hinweis: Das Once-Only-Prinzip zielt darauf ab, mehrfache Abfragen identischer Daten durch unterschiedliche Behörden abzustellen
- Die Verwaltung muss Ermessensspielräume mutiger nutzen. Eine Haftungsbegrenzung für Verwaltungsmitarbeiter bei Fehlern zugunsten von Unternehmen könnte die Entscheidungsgeschwindigkeit massiv erhöhen.
Dem FGF-Forschungsnetzwerk Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand e.V. ist der Einschätzung zuzustimmen, dass der deutsche Mittelstand die Freude verliert an der unternehmerischen Tätigkeit. Ohne eine radikale Kehrtwende hin zu einer „Ermöglichungskultur“ wird der Bürokratieberg weiterhin Investitionen verhindern und den Wohlstand des Landes unter sich begraben. Eine treffende Beschreibung ☹.
Wie eingangs angeboten freuen wir uns, wenn Sie zu diesen oder anderen Themen Fragen an uns stellen. Das Team der Weichselbaum & Sommerer GmbH StBG/WPG wird stets bemüht sein, alle ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Steuerreform in Deutschland – kann diese Politik das noch leisten?
Auch auf die Gefahr hin, dass Sie es nicht mehr hören können, Deutschland diskutiert – wieder einmal – über Reformen.
Steuerreform, Haushaltskonsolidierung, Mietrecht, Subventionsabbau
Und immer wieder stellt sich die gleiche Frage:
Handelt es sich noch um echte Gestaltung oder nur noch um die Verwaltung eines Systems, das an seine Grenzen gestoßen ist?
Ein Blick auf die aktuellen Eckpunkte des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplans für die Jahre 2026 bis 2030 zeigt ein ernüchterndes Bild. Die staatlichen Ausgaben steigen weiter, getrieben durch Sozialleistungen, Verteidigung, Transformationskosten und Zinsen! Parallel dazu wächst fast täglich der politische Druck, Bürger und Unternehmen steuerlich zu entlasten.
Ergebnis: Ein Zielkonflikt, der sich nicht mehr sauber auflösen lässt. Mehr Staat bei gleichzeitig weniger Belastung ist kein Konzept, sondern ein politischer Spagat, der auf Dauer nicht funktionieren kann.
In dieses Spannungsfeld hinein wirkt der Vorschlag der CDU, eine Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von 25 bis 30 Milliarden Euro umzusetzen gewagt, wenn auch auf den ersten Blick als richtiges Signal. Betrachtet man jedoch das ausgearbeitete Reformkonzept, so erkennt man schnell den „weißen Elefanten im Raum“. Die Gegenfinanzierung soll nämlich über den Abbau von Subventionen erfolgen. Ein Ansatz, der ökonomisch durchaus sinnvoll erscheint, in der praktischen = koalitionspolitischen Umsetzung jedoch vor offensichtlich unüberwindlichen ideologischen Hindernissen scheitern wird.
Warum?
Das deutsche Subventionssystem ist nicht nur umfangreich, sondern in Teilen auch intransparent und historisch gewachsen. Besonders kritisch wird es dort, wo staatliche Mittelströme nicht mehr vollständig nachvollziehbar sind. Nach parlamentarischen Anfragen an das Bundesministerium der Finanzen zeigt sich, dass die Vielzahl geförderter Strukturen – unter anderem im Umfeld von NGO’s – kaum noch vollständig überblickt werden kann. Wie soll ein Subventionsabbau umgesetzt werden, wenn bereits die Datengrundlage unklar ist? Die Idee der Gegenfinanzierung wirkt unter diesen Umständen wenig erfolgversprechend.
Neben den finanzpolitischen Problemen zeigt sich ein weiteres: die zunehmende Komplexität in diesem Subventionssystem.
Ein anschauliches Beispiel liefert die Förderung von Heizungsaustauschmaßnahmen. Was als gezielte Unterstützung gedacht ist, wird in der Praxis durch Einkommensgrenzen, Nachweispflichten und technische Anforderungen derart kompliziert ausgestaltet, dass viele Interessenten daraufhin Abstand nehmen.
Dieses Beispiel zeigt das Problem, dass trotz Einsicht die Umsetzung an der Komplexität scheitert.
Als wäre die steuerpolitische Diskussion für sich allein noch nicht zu viel des Guten, verschärft sich die Lage im Mietrecht im Gleichklang.
Mit geplanten und teilweise bereits umgesetzten Maßnahmen, die sämtlich auf eine stärkere Regulierung zugunsten von Mietern zielen, ist die ökonomische Wirkung dieser Maßnahmen absehbar.
Begrenzungen von Mieterhöhungen, erweiterte Schutzvorschriften und zusätzliche Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse (Index-Mietverträge) sollen bezahlbaren Wohnraum sichern, so die politischen Ansichten.
Vermieter dagegen sehen sich steigenden Kosten, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung, gegenüber, während gleichzeitig die Möglichkeiten zur Refinanzierung eingeschränkt werden.
Meiner Einschätzung nach wird bei der Umsetzung dieser Maßnahmen eine sinkende Investitionsbereitschaft eintreten, die langfristig zu weniger statt zu mehr Wohnraum führt. Damit verschärft sich genau das Problem, das politisch gelöst werden soll.
Praxisbeispiel zur Verdeutlichung:
Ein Vermieter, der in energetische Maßnahmen investieren muss, gleichzeitig aber nur begrenzte Mieterhöhungen durchsetzen kann, wird Investitionen zurückstellen oder ganz unterlassen. Wirtschaftlich ist dieses Verhalten rational. Politisch ist es unerwünscht.
Fazit:
Genau hier zeigt sich das Kernproblem regulatorischer Eingriffe. Sie verändern das Verhalten – oftmals in die verkehrte Richtung.
LÖSUNG:
In diesem Editorial möchte ich mich – sollten wir uns alle – nicht nur mit der Beschreibung der misslichen Gesamtlage zufriedengeben. Bei der Suche nach Möglichkeiten, dieser negativen Entwicklung etwas entgegen zu setzen, bin ich auf Gedanken gestoßen, die aus der Wirtschaft stammen.
Der ehemalige Siemens-CEO Joe Kaeser spricht davon, dass eine in die Sackgasse geratene Politik Disruption benötigt. Gemeint ist damit kein unkontrollierter Umbruch, sondern das bewusste Verlassen ineffizienter Strukturen. Statt immer neuer Detailregelungen wäre eine radikale Vereinfachung denkbar. Statt immer neuer Förderprogramme könnte der Abbau ganzer Subventionskomplexe stehen. Und statt schrittweiser Digitalisierung wäre ein konsequenter Systemwechsel erforderlich.
Diese Überlegungen erscheinen auf den ersten Blick drastisch. Bei näherer Betrachtung wirken sie jedoch wie eine logische Konsequenz aus einer Entwicklung, die seit langem zu beobachten ist.
- Klassische Reformansätze stoßen an ihre Grenzen.
- Politische Prozesse sind zu langsam,
- Strukturen zu verfestigt,
- Einzelinteressen zu stark.
Betrachtet man die aktuellen Entwicklungen, ergibt sich ein klares Gesamtbild:
- Eine Steuerreform wird diskutiert, aber nicht konkretisiert.
- Subventionsabbau wird gefordert, weder transparent noch politisch durchsetzbar.
- Das Mietrecht wird verschärft, führt nur zu kontraproduktiven Effekten.
- Der Staatshaushalt bewegt sich in die falsche Richtung (Überschuldung).
Die Erkenntnis lautet daher:
Deutschland muss die Bereitschaft aufbringen, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Ich bin bei Joe Kaeser und dem bewussten Verlassen ineffizienter Strukturen.
Nicht das Fehlen von Reformideen ist das Problem – sondern das Festhalten an Strukturen, die längst reformiert oder bewusst verlassen werden müssten.
Hinweis in eigener Sache:
Wir beobachten die steuerpolitische Entwicklung für Sie laufend und analysieren frühzeitig, welche Auswirkungen mögliche Reformen auf Ihre persönliche und unternehmerische Situation haben. Wir freuen uns, mit Ihnen zu diesem oder anderen Themen ins Gespräch zu kommen. Das Team der Weichselbaum & Sommerer GmbH StBG/WPG wird stets bemüht sein, auch in diesen schwierigen Momenten bestmöglich zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Ehegattensplitting im Kreuzfeuer: Segen oder Bumerang für Staat und Gesellschaft
Die jüngste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat ein deutliches politisches Signal gesetzt: Die SPD musste eine spürbare Niederlage hinnehmen. Auch wenn Wahlergebnisse selten monokausal erklärbar sind, zeigt sich einmal mehr, dass steuer- und gesellschaftspolitische Themen für viele Wähler eine zunehmend zentrale Rolle spielen.
Insbesondere Diskussionen über mögliche Steuererhöhungen – sei es offen kommuniziert oder indirekt über Reformmodelle – treffen auf eine wachsende Sensibilität in der Bevölkerung. Viele Bürger haben den Eindruck, dass die finanzielle Belastung stetig steigt, während gleichzeitig neue Reformideen zusätzliche Einschnitte befürchten lassen.
Vor diesem Hintergrund rückt auch ein Thema wieder verstärkt in den Fokus, das lange als gesetzt galt:
Das Ehegattensplitting.
Was auf den ersten Blick wie eine technische Frage des Einkommensteuerrechts erscheint, berührt in Wahrheit grundlegende Fragen von Leistungsfähigkeit, Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Stabilität. Die aktuelle Reformdebatte zeigt, wie schnell aus einem vermeintlichen Detail eine gesellschaftspolitische Grundsatzfrage werden kann. Dieses Editorial beleuchtet die Argumente beider Seiten – kommt jedoch zu einem klaren Ergebnis:
Die Abschaffung oder Einschränkung des Ehegattensplittings wäre ein wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Fehler.
Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung
Das Ehegattensplitting ist seit 1958 Bestandteil des deutschen Einkommensteuerrechts und Ausdruck eines grundlegenden Prinzips:
- Ehepartner werden steuerlich als wirtschaftliche Einheit betrachtet.
- Technisch erfolgt dies über die Zusammenveranlagung:
- Dabei werden die Einkommen beider Ehegatten addiert und anschließend halbiert.
- Die Steuer wird auf das halbierte Einkommen berechnet.
- Das Ergebnis wird verdoppelt. Dieses Verfahren führt zu einer Glättung der Steuerprogression und verhindert, dass unterschiedlich hohe Einkommen innerhalb der Ehe zu einer unverhältnismäßig hohen Gesamtsteuerbelastung führen.
Verfassungsrechtlich ist dieses Modell eng mit Art. 6 GG verknüpft. Die Ehe wird als rechtlich verbindliche Unterhalts- und Verantwortungsgemeinschaft verstanden. Das Splitting trägt dieser Realität Rechnung, indem es die gemeinsame Leistungsfähigkeit abbildet.
Wirkungsweise in der Praxis – ein Beispiel
Die tatsächliche Tragweite des Splittingtarifs wird besonders deutlich anhand konkreter Einkommenskonstellationen.
Beispiel:
Ein Ehepaar erzielt folgende Einkünfte:
Partner A: 60.000,00 €
Partner B: 20.000,00 €
Gesamteinkommen: 80.000,00 €
1. Mit Ehegattensplitting:
Halbierung: 40.000,00 € je Partner
Besteuerung (Grundtabelle 2026) 7.209,00 €
Verdopplung der Steuer 14.418,00 €
2. Ohne Splitting (Individualbesteuerung)
Einkommen A 60.000,00 €
Besteuerung (Grundtabelle 2026) 14.233,00 €
Einkommen B 20.000,00 €
Besteuerung (Grundtabelle 2026) 1.570,00 €
Steuermehrbelastung bei 2. 1.385,00 €
Beraterhinweis:
Wie zu sehen, kann der Unterschied – je nach Tarifzone – mehrere Tausend Euro jährlich betragen. Die größte Wirkung entfaltet das Splitting dort, wo Einkommen unterschiedlich hoch sind, gleichzeitig aber der Spitzensteuersatzbereich noch nicht vollständig erreicht ist.
Bei sehr hohen Einkommen passiert genau das jedoch kaum noch. Ab einem bestimmten Einkommensniveau greift der Spitzensteuersatz (42 %) bzw. in der sogenannten „Reichensteuerzone“ der Satz von 45 %. Das bedeutet, ob ein Einkommen von z. B. 500.000,00 € auf eine Person entfällt oder rechnerisch auf zwei Personen mit je 250.000 € verteilt wird ist unerheblich, da beide Beträge bereits vollständig im Spitzensteuersatzbereich liegen.
Im Ergebnis ist das Ehegattensplitting kein Instrument zur gezielten Begünstigung von Höchstverdienern, wie oft behauptet, sondern lediglich ein Mechanismus zur Abmilderung der Progressionswirkung bei ungleichen Einkommen
Argumente der Reformbefürworter
Befürworter einer Abschaffung oder Reform führen im Wesentlichen zwei Argumentationen ins Feld.
Fiskalische Effekte
Eine Umstellung auf die Individualbesteuerung würde dem Staat erhebliche Mehreinnahmen verschaffen. Schätzungen bewegen sich im Bereich von mehreren zehn Milliarden Euro jährlich.
Beraterhinweis:
Zuerst muss klar benannt werden, worum es sich tatsächlich handelt: Die prognostizierten Mehreinnahmen entstehen nicht durch Effizienzgewinne oder Wachstum, sondern ausschließlich durch höhere Steuerbelastungen bestehender Steuerzahler.
Jeder zusätzliche Euro Staatseinnahme ist ein Euro weniger verfügbares Einkommen bei den Steuerbürgern. Bei objektiver Betrachtung ist festzustellen, es handelt sich ausschließlich um Umverteilung ohne Wertschöpfung.
Gerade vor dem Hintergrund bereits hoher Steuer- und Abgabenquoten muss sich die Koalition die Frage stellen, ob weitere Belastungen wirtschaftlich sinnvoll sind.
Auch das Argument, die zusätzlichen Mittel könnten gezielt verwendet werden, unterstellt eine Form der politischen Mittelverwendung, die in der Praxis so nicht festzustellen ist. Die Erfahrung zeigt, dass zusätzliche Einnahmen nicht automatisch zu nachhaltigen Investitionen oder Entlastungen führen.
Arbeitsmarktpolitische Effekte
In der politischen und medialen Debatte wird das Ehegattensplitting häufig als Hauptursache der sogenannten „Zweitverdienerfalle“ dargestellt. Gemeint ist damit die These, dass insbesondere der zweite Partner – in der Praxis häufig die Ehefrau – durch hohe Grenzsteuersätze davon abgehalten werde, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten.
Diese Argumentation ist eingängig – aber bei näherer Betrachtung zu kurz gegriffen.
Der entscheidende Punkt ist doch, dass der Grenzsteuersatz nicht durch das Splitting entsteht. Der Grenzsteuersatz, der auf zusätzliches Einkommen anfällt, ist eine Folge des progressiven Einkommensteuertarifs – nicht des Splittingverfahrens.
Das Splitting ändert nicht den Tarif selbst, sondern lediglich die Verteilung des Einkommens innerhalb dieses Tarifs.
Folge:
Auch ohne Splitting würde zusätzliches Einkommen progressiv besteuert. Der Effekt hoher Grenzsteuersätze ist systemimmanent, unabhängig vom Splitting.
Beraterhinweis:
Die Kritik verkennt einen grundlegenden steuerlichen Ansatz. Eheleute bilden eine wirtschaftliche Einheit mit gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen. Das bedeutet, dass das Einkommen innerhalb der Ehe gemeinsam verwendet wird und Entscheidungen über Erwerbstätigkeiten auf Haushaltsebene getroffen werden.
Die Betrachtung eines „Zweitverdieners“ als isolierte Einheit ist daher künstlich, da es sich tatsächlich stets um eine gemeinsame Einkommensentscheidung handelt. Hierzu trägt das Splitting genau dieser Realität Rechnung
Steuererhöhungen für die Mitte
Was in der politischen Kommunikation häufig ausgeblendet wird, ist der Umstand, dass die zusätzlichen Staatseinnahmen nicht abstrakt, sondern durch konkrete Mehrbelastungen entstehen. Und diese treffen nicht primär Extremverdiener, sondern vor allem Familien mit einem Hauptverdiener – in der Regel Unternehmerhaushalte bzw. Fachkräfte mit höherem Einkommen – also die klassische Mittelschicht mit ungleicher Einkommensstruktur.
Beraterhinweis:
Für viele dieser Haushalte ist das Splitting kein „Steuervorteil“, sondern integraler Bestandteil der finanziellen Planung.
Eine Abschaffung würde bedeuten, dass weniger verfügbares Einkommen verfügbar wäre. Die Folgen wären eine geringere Investitionsfähigkeit dieser Familien verbunden mit einer erhöhten finanziellen Unsicherheit.
Gesellschaftliche Realität
Die Reformdebatte unterstellt häufig ein idealtypisches Doppelverdienermodell. Die Lebensrealität ist jedoch deutlich vielfältiger.
Ungleiche Einkommensverteilungen entstehen nicht zufällig, sondern sind oft Folge von Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, unternehmerischen Risiken oder strukturellen Arbeitsmarktbedingungen.
Das Splitting berücksichtigt genau diese Realität. Eine Abschaffung würde diese Lebensmodelle nicht verändern, sondern steuerlich benachteiligen.
Reformoptionen
Angesichts dieser Spannungsfelder erscheint eine vollständige Abschaffung derzeit weder politisch realistisch noch ökonomisch sinnvoll.
Selbst diskutierte Kompromissmodelle wie klassische Individualbesteuerung oder begrenzte Übertragbarkeit des Grundfreibetrags sind m.E. aktuell fehl am Platz.
Denn auch hier gilt, dass jede Einschränkung faktisch eine Steuererhöhung bedeutet, wenn auch in abgeschwächter Form.
Fazit
Die Diskussion um das Ehegattensplitting ist letztlich eine Grundsatzfrage: Soll der Staat zusätzliche Einnahmen durch höhere Belastung bestehender Steuerzahler generieren – oder durch Wachstum und Effizienzgewinne?
Eine Reform darf nicht dazu führen, dass:
- Leistung stärker belastet wird
- familiäre Entscheidungen steuerlich sanktioniert werden
- die wirtschaftliche Substanz der Mittelschicht geschwächt wird
Das Splitting ist kein perfektes System. Aber es erfüllt eine zentrale Funktion, indem es Privathaushalte stabilisiert, die Verantwortung füreinander übernehmen. Es ist weit mehr als ein steuerliches Detail. Es ist ein zentraler Baustein des deutschen Steuer- und Gesellschaftssystems. Die Abschaffung oder Einschränkung würde kurzfristig Mehreinnahmen generieren, langfristig jedoch erhebliche gesellschaftliche Risiken schaffen.
Die eigentliche Herausforderung besteht aktuell nicht darin, das Splitting abzuschaffen, sondern darin, ein ausgewogenes System zu schaffen, das Erwerbstätigkeit fördert, Familien schützt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhält.
Wer die noch bestehende leistungsstarke Mitte zusätzlich belastet, gefährdet genau die Basis, auf der unser aller Wohlstand und Stabilität beruhen.
Hinweis in eigener Sache
Wir beobachten die steuerpolitische Entwicklung für Sie laufend und analysieren frühzeitig, welche Auswirkungen mögliche Reformen auf Ihre persönliche und unternehmerische Situation haben. Wir freuen uns, mit Ihnen zu diesem oder anderen Themen ins Gespräch zu kommen. Das Team der Weichselbaum & Sommerer GmbH StBG/WPG wird stets bemüht sein, auch in diesen schwierigen Momenten bestmöglich zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

