Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,
Beihilfen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Somit müssen auch die aufgelegten Corona-Hilfen unter Beachtung des dafür ergangenen neuen Beihilferechts überdacht werden.
Welchen Problemstellungen dies für die aktive Antragstellung mit sich bringt, zeigt Ihnen das Editorial Januar 2021.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater