Sonderrundschreiben!!
Die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde zum 01.01.2019 durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst.
Mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie auf dieses Thema aufmerksam machen, da für Sie daraus womöglich gravierende Folgen entstehen können.
Bei Interesse lesen Sie bitte unter Sonderrundschreiben wg. Verpackungsgesetz (VerpackG)