Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,
motiviert durch die Bekanntgabe der Europäische Zentralbank (EZB), künftig für den Euroraum eine jährliche Teuerungsrate von 2 Prozent anzustreben, weichen Anleger offensichtlich vermehrt auf Anlagen aus, die die Finanzverwaltung als digital dargestellte Werteinheiten von Währungen bezeichnet (kurz gesagt: Kryptowährungen).
Die bislang eher vagen Aussagen zur steuerliche Behandlung von Kryptowährungen hat das BMF zu einem (Entwurf)-Schreiben veranlasst, welches zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z. B. Bitcoin im Speziellen Stellung bezieht.
Was das für Sie – als möglicherweise betroffener Anleger – bedeutet, zeigt Ihnen das Editorial Juli 2021.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater