Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,
wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, fragt die Finanzverwaltung in diesem Jahr eine Vielzahl neuer Daten ab, die von Ihnen vorzulegen sind.
Der Grund liegt im neuen Grundsteuer-Reformgesetz. Was auf Sie deshalb im Jahr 2022 als Hauseigentümer zukommt, zeigt Ihnen das Editorial Januar 2022.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater